Webinar: Intrastatmeldungen - Die Statistik des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs
Meldungen zur Intrastat sind eine zwingende gesetzliche
Verpflichtung - seit dem 1. Januar 2022 sind neue Vorschriften in Kraft.
Die
rechtzeitige und vollständige Übermittlung der Intrastatmeldungen obliegt
einzig dem auskunftspflichtigen Unternehmen. Während die Erstellung der Meldung
selbst als weniger problematisch angesehen werden kann, kommen z. B. zur
Auskunftspflicht, zur Warenbewertung und zur Behandlung besonderer
Geschäftsvorgänge immer wieder Fragen auf.
Grenzüberschreitende
Bearbeitungsvorgänge, Beistellungen, Montagearbeiten, Teillieferungen,
Werklieferungen und -Werkleistungen, Rücksendungen, Ersatzlieferungen, Reihen-
und Dreiecksgeschäfte, unternehmensinterne Lieferungen, Gutschriften und
Korrekturen sind nur einige beispielhaft aufgezählte Problemfelder. Vermehrt nutzen
die Auskunftspflichtigen die innerbetrieblichen Informationsquellen der
Umsatzsteuer zur Erstellung der Intrastat.
Es ist deshalb wichtig, die
Zusammenhänge zwischen Intrastat und Umsatzsteuer zu kennen. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund der Kontrollmaßnahmen (Nutzung von
Steuerdaten) durch das Statistische Bundesamt.
Die Modernisierung der Intrastat
hat zwischenzeitlich Fahrt aufgenommen. Kern ist die künftige Möglichkeit zur
Nutzung von Versendungsdaten der Partnerländer zur Erstellung der Statistik
über die Wareneingänge. Die in diesem Zusammenhang geplanten Neuerungen werden
vorgestellt.
Anmeldung:
Ansprechpartnerinnen:
IHK Saarland
-Tatjana Jung
IHK Akademie
Ostwestfalen - Heike Sieckmann