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Weitere Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
24.02.2021
Der Bundesrat hat am 12.02.2021 einer weiteren Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.04.2021 zugestimmt. Diese Aussetzung gilt für solche Unternehmen, die Leistungen aus den staatlichen Hilfsprogrammen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Covid-19-Pandemie erwarten können. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Anträge im Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 28.02.2021 gestellt sind.