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Aktuelles

Kennzahl: 17.16451

Änderungen bei „alten“ Betriebsrentenverträgen

20.10.2021

Zum 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber ihren Arbeitgeber-Zuschuss in Höhe von 15 % auch auf Entgeltumwandlungen leisten, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden. Dann läuft die Übergangsregelung für Altverträge aus. Arbeitgeber sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrages in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfond einzuzahlen. Arbeitgeber haben jetzt noch rund fünf Monate Zeit, die Altverträge an die Rechtslage ab Januar 2022 anzupassen. Wir informieren darüber in einer Online-Veranstaltung am Donnerstag, 4. November 2021, 14.00 Uhr. Anmeldungen können bereits jetzt hier vorgenommen werden.