
Inklusionsbeauftragter - Ein Versäumnis mit teuren Folgen. Eine Maßnahme mit maximaler Wirkung
- Kennzahl:
- 15.19430
- Anmeldeschluss:
- 03.11.2026
- Referent/Referentin:
- Rechtsanwalt Eric Schulien
IHK-Mitglieder
Nicht-Mitglied/Privat
Schon ein einziger schwerbehinderter Mitarbeiter verpflichtet Sie zur Bestellung eines Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX. Was viele Arbeitgeber nicht wissen: Fehlt diese zentrale Funktion, öffnen Sie Tür und Tor für AGG-Klagen und riskieren zusätzlich eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.
Die gute Nachricht: Die Lösung ist einfach, klar und sofort umsetzbar. Mit der korrekten Bestellung eines Inklusionsbeauftragten schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern schließen eine der gefährlichsten Haftungslücken im Personalbereich – effektiv und nachhaltig.
Unser Referent, Rechtsanwalt Eric Schulien, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Eric Schulien GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Saarbrücken, erklärt:
- warum bereits kleinste Versäumnisse gravierende Folgen haben können
- weshalb Gerichte genau hier besonders genau hinschauen
- und vor allem: wie Sie mit einem einzigen Schritt Ihr Risiko drastisch reduzieren
Machen Sie Ihr Unternehmen rechtssicher – mit einer Maßnahme, die den Unterschied macht.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an unserer unentgeltlichen Veranstaltung. Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Get together statt.