
EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Die neue europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – gilt seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Sie betrifft praktisch alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte herstellen, befüllen, importieren oder vertreiben. Die PPWR führt schrittweise neue Anforderungen unter anderem an die Nachhaltigkeit, Kennzeichnung, Recyclingfähigkeit, Wiederverwendung und Konformität von Verpackungen ein.
Ansprechpartner

Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Team: Standortpolitik
Dipl.-Volksw. Christian Wegner
Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis