
Kreislaufwirtschaft und Abfall
Abfallvermeidung, Abfallverwertung und Abfallentsorgung vor dem Hintergrund sich stetig weiterentwickelnder Rechtsvorschriften werfen in der Praxis zahlreiche Fragen auf. Verpackungsrecht, Pfandpflichten, Vollständigkeitserklärung, elektronische Abfallnachweisführung und grenzüberschreitende Abfallverbringung sind nur einige der Themen, bei denen Fallstricke lauern.

Verpackungsrecht
Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren herstellen, importieren, vertreiben oder in Verkehr bringen, müssen zahlreiche europäische und nationale Vorgaben beachten. Hier finden Sie Informationen zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR), zum Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) und zu weiteren Pflichten.
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling und sonstige Abfallbewirtschaftung in Deutschland. Es wird fortlaufend an europäische Vorgaben und neue Anforderungen der Kreislaufwirtschaft angepasst.
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Elektroschrott: Hersteller, Importeure und Vertreiber in der Pflicht
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Gewerbeabfall
Die Gewerbeabfallverordnung regelt die getrennte Erfassung von verwertbaren Abfällen in Unternehmen. Sie betrifft jedes Unternehmen, auch Freiberufler und öffentliche Einrichtungen, denn alle sind entweder Erzeuger oder Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen.
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Geschäftsbereich: Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung | Team: Standortpolitik
Dipl.-Volksw. Christian Wegner
Referent
Umweltpolitik und Umweltrecht, Abfallberatung, EMAS-Registrierungsstelle, Gesundheitswirtschaft, Arbeits- und Gesundheitsschutz, IHK Regional Saarlouis