
Datenschutz
Egal, ob kleines Einzelunternehmen oder international tätiger Konzern – wer seinen Sitz in der Europäischen Union hat, muss die DSGVO einhalten. Alle Betriebe haben dieselben datenschutzrechtlichen Vorgaben im geschäftlichen Alltag zu beachten. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie im Betrieb den Datenschutz umsetzen können. Um Ihnen die Anwendung der Bestimmungen zu erleichtern, halten wir für Sie zu den wichtigsten Themen praxisorientiert aufbereitete Informationsblätter bereit. Abgerundet wird unser Service für Sie durch unseren Newsletter Datenschutz. Darüber hinaus finden Sie Muster und Links zu weiteren Informationen.
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IT.CON 2026
Themen


Konkrete Vorgaben der DSGVO für den betrieblichen Alltag
IHK-Informationen zum Thema Datenschutz
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Aktueller Newsletter Datenschutz
Unser Newsletter Datenschutz gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen Themen zum Datenschutz und zur Datensicherheit.
Artikel lesen
Informationspflichten nach der DSGVO (D05)
Welche Informationspflichten habe ich als Unternehmer nach der DSGVO? (PDF)
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Einwilligung nach der DSGVO (D02)
Wie sieht eine korrekte Einwilligungserklärung im Sinne des Datenschutzes aus? Was muss ich beachten? (PDF)
Artikel lesenDossier

Maßnahmeplan zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung
Schritt für Schritt kann und muss jedes Unternehmen den Datenschutz im Betrieb umsetzen. Hilfestellung dafür gibt’s hier. (PDF)
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
In vielen Geschäftsprozessen werden Daten verarbeitet. Mitarbeiter sollten deshalb ausdrücklich zur Datenverschwiegenheit verpflichtet werden. Hierzu halten wir hier ein Muster bereit (PDF)
Datenschutz-Selbstaudit für Unternehmen
Regelmäßig sollte ein Betrieb anhand der Checkliste prüfen, ob die Datenschutzregeln noch immer eingehalten werden (PDF)
Meldeformular Datenpanne (extern)
Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutzverletzungen spätestens innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden, nach dem sie davon Kenntnis genommen haben. Das Formular finden Sie hier.
Meldeformular Datenschutzverletzung (extern)
Datenschutzverletzungen, die in einem Unternehmen passieren, sind spätestens innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden. Genutzt werden kann dazu dieser Link.
Häufig nachgefragt
Ansprechpartner





