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Ägypten - Neue Vorschriften für die Erstellung von Ursprungszeugnissen
14.02.2011
Seit dem 01.01.2011 gibt es eine neue Vorschrift für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Waren, deren Ursprung in Drittländern liegt. Nach den Vorgaben des ägyptischen Ministeriums für Handel und Industrie muss neben dem Ursprungszeugnis des Exporteurs auch ein Ursprungszeugnis des drittländischen Produzenten, beglaubigt von dem ägyptischen Konsulat im Lande des Produzenten bei der Einfuhr in Ägypten vorgelegt werden.
Aufgrund von Interventionen der europäischen Vertretungen in Kairo, unter anderem auch der AHK, wurde der Erlass bis 31.03.2011 ausgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt wollen die ägyptischen Behörden prüfen, ob es noch effektivere Wege gibt, Betrugsfälle bei der Ursprungsdeklaration zu unterbinden.
Aufgrund von Interventionen der europäischen Vertretungen in Kairo, unter anderem auch der AHK, wurde der Erlass bis 31.03.2011 ausgesetzt. Bis zu diesem Zeitpunkt wollen die ägyptischen Behörden prüfen, ob es noch effektivere Wege gibt, Betrugsfälle bei der Ursprungsdeklaration zu unterbinden.