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Kennzahl: 2378

Bewachungsgewerbe

Gleichgültig, ob es sich um Cyber-Security, Brand- und Einbruchsschutz oder um sonstige Sicherheitsdienstleistungen handelt: Es geht immer um den Schutz von Leben oder Eigentum. In vielen Fällen ist vor allem eine gute Prävention notwendig. Gefragt ist deshalb der professionelle Bewacher. Ihn zeichnet aus, dass er als Unternehmer eine behördliche Erlaubnis benötigt. Diese erhält er nur, wenn er seine Spezialkenntnisse in einer Sachkundeprüfung nachweist. Seine von ihm eingesetzten Mitarbeiter müssen sich im Rahmen eines Unterrichtungsverfahrens qualifiziert haben. Beides erhalten sie bei uns. Kommen Sie auf uns zu!

Bewachungen

in Zahlen

158

Unterrichtungsverfahren

haben wir 2021 für das Bewachungsgewerbe durchgeführt.


Beliebte Artikel

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    Bild: Anmeldung zur Schulung im Bewachungsgewerbe

    Anmeldung zur Schulung im Bewachungsgewerbe

    Nützliche Informationen rund um die Schulung von der Anmeldung, den notwendigen Sprachkenntnissen bis hin zu den Verständnisfragen, Terminen und Kosten

  • 02
    Bild: Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (PDF)

    Anmeldung zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (PDF)

    Informationen zu den Terminen und Kosten der Sachkundeprüfung

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    Bewachungsgewerbe: Informationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal (G15)

    Zusammenfassung aller wesentlichen Rechtsinformationen für Unternehmer und deren Mitarbeiter rund um das Bewachungsgewerbe

Themenschwerpunkte


  • Allgemeines zum Bewachungsgewerbe

    Grundinformationen für Bewachungsunternehmer und Wachpersonal


  • Sachkundeprüfungen

    Bewachungsgewerbe und Waffensachkundeprüfung für Bewacher


  • Vergabe von Aufträgen

    Informationen für die Auftraggeber von Sicherheitsunternehmen


  • Detektivtätigkeit

    Wie unterscheidet sich der Detektiv vom Bewacher?

Dossier

Bild: Dossier

Häufig nachgefragt

  • Benötigt wird eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Die daneben erforderliche Gewerbemeldung können Sie entweder bei der zuständigen Gemeinde vornehmen oder unseren unentgeltlichen Service als EA-Saar nutzen.

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  • Die Erlaubnis wird im Saarland vom Gewerbe- oder Ordnungsamt der Gemeinde erteilt.

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  • Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung in Steuersachen, Eigenauskunft aus dem Vollstreckungsportal, Bescheinigung des Insolvenzgerichts, Versicherungsbestätigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeindekasse, Sachkundeprüfung nach § 34a GewO der IHK.

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  • Für Angestellte in Bewachungsunternehmen reicht für die meisten Tätigkeiten eine IHK Schulung (40 stündige Unterrichtung) aus. Für bestimmte Tätigkeiten wird jedoch eine Sachkundeprüfung der IHK benötigt.

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  • Für folgende Tätigkeiten benötigen Angestellte eine Sachkundeprüfung:
    Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Bewachung im Einlassbereich gastgewerblicher Diskotheken, Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte) in leitender Funktion, Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.

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  • Voraussetzung für die Teilnahme an der Unterrichtung oder Sachkundeprüfung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Als Mindestvoraussetzung sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Kompetenzniveau der selbstständigen Sprachverwendung (B 1) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erforderlich.

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  • Sie können die IHK Schulung (40 stündige Unterrichtung) oder einen Vorbereitungslehrgang bei einem privaten Bildungsträger besuchen oder sich im Selbststudium vorbereiten.

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  • Wenn im Rahmen des Bewachungsgewerbes von bewachenden Personen auch Waffen mitgeführt werden, sind die Vorschriften des Waffengesetzes zu beachten. Neben einer Zuverlässigkeits- und Waffensachkundeüberprüfung ist ein Bedürfnis für das Führen von Waffen nachzuweisen.

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