Grundlage der Zeitarbeit: Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
In Deutschland sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gibt es in der Zeitarbeit
In Deutschland sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) seit 1972 im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die aufsichtsführende Behörde für alle Verleihbetriebe, die in Deutschland tätig sind. Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Voraussetzung für eine Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der BA. Die BA-Regionaldirektionen prüfen regelmäßig die Einhaltung der AÜG-Regelungen durch die Zeitarbeitsunternehmen vor Ort.
Arbeitnehmerüberlassung: Was ist das? Wann liegt sie vor? Wann ist sie erlaubnispflichtig? Wie wird sie gegen andere Formen des Personaleinsatzes abgegrenzt? Welche Pflichten haben Verleiher? Diese und andere Fragen beantwortet unser spezielles Arbeitsrechtsmerkblatt für die Arbeitnehmerüberlassung.
Unsere Datenbank hilft Ihnen, mit nur wenigen Klicks den passenden Personaldienstleister im Saarland zu finden.
Das Forum Personaldienstleistungen wurde gegründet, um die im Saarland aktiven Unternehmen aus den Bereichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) und Personalvermittlung zu einem Netzwerk zu verknüpfen. Es soll vor allem eine Plattform für das Knüpfen von Kontakten und den Informationsaustausch bieten.
Das Forum Personaldienstleistungen führt in unregelmäßigen Abständen Veranstaltungen zu aktuellen Themen der Zeitarbeit und zur Entwicklung des Marktes für Personaldienstleistungen durch. Die Vorträge dieser Veranstaltungen stehen zum Abruf bereit.
Auch bei den Personaldienstleistern gibt es eine Reihe von Branchenvereinigungen. Diese Verbände treten u.a. als Tarifpartner beim Abschluss von Tarifverträgen für die Zeitarbeit auf und vertreten die Interessen der Branche gegenüber Politik und Verwaltung.
Kostenloser Download der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) mit Erläuterungen.