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Kennzahl: 17.15555

Änderung EU-Antidumpingverordnung

03.09.2020

Am 11.08.2020 trat eine Änderung der EU-Antidumping/Antisubventions-Grundverordnungen in Kraft, die die Verfahren für betroffene Unternehmen transparenter gestaltet.
Die EU-Verordnung stärkt die Transparenz für von Antidumpingmaßnahmen betroffene Unternehmen, indem ein Vorunterrichtungszeitraum von vier Wochen eingeführt wird. Untersuchungen vor dem 11.08.2020 bleiben hiervon unberührt.