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Änderung EU-Antidumpingverordnung
03.09.2020
Am 11.08.2020 trat eine Änderung der
EU-Antidumping/Antisubventions-Grundverordnungen in Kraft, die die
Verfahren für betroffene Unternehmen transparenter gestaltet.
Die EU-Verordnung stärkt die Transparenz für von Antidumpingmaßnahmen betroffene Unternehmen, indem ein Vorunterrichtungszeitraum von vier Wochen eingeführt wird. Untersuchungen vor dem 11.08.2020 bleiben hiervon unberührt.
Die EU-Verordnung stärkt die Transparenz für von Antidumpingmaßnahmen betroffene Unternehmen, indem ein Vorunterrichtungszeitraum von vier Wochen eingeführt wird. Untersuchungen vor dem 11.08.2020 bleiben hiervon unberührt.