Ökosteuer: Frist für Erstattung nicht versäumen!
IHK informiert
25.11.2004
Die IHK Saarland weist darauf hin, dass die Antragsfrist
zur Erstattung von zuviel gezahlter Ökosteuer für das Jahr 2003
am 31. Dezember ausläuft. Anträge für eine Rückerstattung und zur
Erteilung eines Erlaubnisscheins für das Jahr 2004 müssen bis zu
diesem Zeitpunkt beim zuständigen Hauptzollamt eingereicht
werden.
Nach Angaben der IHK können insbesondere Industrieunternehmen mit hohem Strom-, Gas- und Heizölverbrauch sowie geringem Personaleinsatz von den Steuerbegünstigungen profitieren:
- Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft mit einer Sockelverbrauchsmenge von mehr als 25 MWh kommen in den Genuss eines ermäßigten Steuersatzes, wenn Sie vom Hauptzollamt auf Antrag einen Erlaubnisschein erhalten haben. Sie müssen an das Energieversorgungsunternehmen beim Stromkauf nur 12,30 Euro/MWh statt 20,50 Euro/MWh bezahlen.
- Darüber hinaus bestehen für diese Unternehmen verschiedene Erstattungsmöglichkeiten für die verbleibende Stromsteuer und der beim Kauf von Heizöl, Erdgas, Flüssiggas entrichteten Mineralölsteuer. Hierfür ist ein Antrag beim Hauptzollamt bis zum 31. Dezember 2004 zu stellen.
Für saarländische Unternehmen ist das Hauptzollamt Saarbrücken zuständig:
Hauptzollamt Saarbrücken
Präsident-Baltz-Str. 5
66119 Saarbrücken
Postfach 10 22 45
66022 Saarbrücken
Tel. (06 81) 5 01-00
Fax (06 81) 5 01-62 41
E-Mail
poststelle@hzasb.bfinv.de
Die IHK Saarland hält auf ihrer Homepage eine ausführliche Infobroschüre und ein Kurzmerkblatt zum Download bereit. Ansprechpartner bei der IHK Saarland ist
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