Ökosteuer - Geld zurück: Frist für die Erstattung nicht versäumen!
27.10.2005
Erstattungsberechtigt sind alle Unternehmen, die überwiegend dem produzierenden Gewerbe angehören, nicht aber Dienstleister und Handelsunternehmen. Das produzierende Gewerbe wird nach Wirtschaftszweig-Statistik abgegrenzt, zugehörig ist das gesamte verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe, die Energie- und Wasserversorgung sowie der Bergbau.
Für saarländische Unternehmen ist das Hauptzollamt Saarbrücken zuständig:
Hauptzollamt Saarbrücken
Präsident-Baltz-Str. 5
66119 Saarbrücken
Postfach 10 22 45
66022 Saarbrücken
Tel. (06 81) 5 01-00
Fax (06 81) 5 01-62 41
E-Mail
poststelle@hzasb.bfinv.de
Die IHK Saarland hält eine ausführliche Infobroschüre und ein Kurzmerkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit.