Aktuelles

Kennzahl: 17.3463

Ökosteuer - Geld zurück: Frist für die Erstattung nicht versäumen!

27.10.2005

Die IHK Saarland macht darauf aufmerksam, dass am Jahresende 2005 die Antragsfrist zur Erstattung von zuviel gezahlter Ökosteuer für das Jahr 2004 ausläuft. Bis zum 31. Dezember 2005 sind die Anträge schriftlich beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen.

Erstattungsberechtigt sind alle Unternehmen, die überwiegend dem produzierenden Gewerbe angehören, nicht aber Dienstleister und Handelsunternehmen. Das produzierende Gewerbe wird nach Wirtschaftszweig-Statistik abgegrenzt, zugehörig ist das gesamte verarbeitende Gewerbe, das Baugewerbe, die Energie- und Wasserversorgung sowie der Bergbau.

Für saarländische Unternehmen ist das Hauptzollamt Saarbrücken zuständig:

Hauptzollamt Saarbrücken
Präsident-Baltz-Str. 5
66119 Saarbrücken

Postfach 10 22 45
66022 Saarbrücken

Tel. (06 81) 5 01-00
Fax (06 81) 5 01-62 41
E-Mail poststelle@hzasb.bfinv.de

Die IHK Saarland hält eine ausführliche Infobroschüre und ein Kurzmerkblatt mit Hinweisen für das produzierende Gewerbe zum Download bereit.