Ökosteuer immer teurer und komplizierter
IHK-Infobroschüre bietet Hilfestellung
29.01.2003
Kompliziert und Ineffizient
Nach Ansicht der IHK stellt die Ökosteuer für die Unternehmen einen Kostenfaktor dar, der zunehmend ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt. Die Belastung der Unternehmen und Verbraucher folge zudem höchst komplizierten Prinzipien mit ineffizienten und ungerechten Wirkungen. So entspreche die Steuerbelastung der verschiedenen Energieträger weder ihrem Energie- noch ihrem CO2-Gehalt. Zu nicht nachvollziehbaren Belastungen führten ferner Sockelbetrag, Selbstbehalt und statistische Abgrenzung der Ermäßigungsberechtigten.
Auch vom ursprünglichen Ziel, mit einer Ökosteuer die Rentenbeiträge zu senken und somit den Faktor Arbeit zu entlasten, sei man weiter denn je entfernt: Trotz der Mehreinnahmen aus der jüngsten Steuererhöhung sinke Rentenbeitrag nicht sondern steige weiter. Seit ihrer Einführung habe die Ökosteuer weder nachhaltig die Lohnnebenkosten gesenkt, noch entscheidende Energieeinsparungen bewirkt.
Die Neuregelungen zur Ökosteuer auf einen Blick:
- Erhöhung der ermäßigten Ökosteuersätze für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft für Strom, Heizöl und Heizgas von 20 auf 60 Prozent der Ökosteuerregelsätze.
- Rückerstattung von Ökosteuer-Zahlungen beim Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen bereits beim Übersteigen der Arbeitgeber-Beiträge zur Rentenversicherung. Bisher war dies erst der Fall, wenn die Ökosteuer-Zahlungen um mehr als 20 Prozent über der Entlastung lagen. Allerdings werden in Zukunft nur noch 95 Prozent der Differenz statt wie bisher die gesamte Summe erstattet.
- Anhebung des Regelsatzes der Mineralölsteuer für Erdgas zum Heizen von bisher 3,47 Euro auf 5,50 Euro je Megawattstunde, für Flüssiggas auf 60,60 Euro (bisher 38,34 Euro) je 1.000 Kilogramm und für schweres Heizöl auf 25 Euro (bisher 17,89 Euro) je 1.000 Kilogramm. Effiziente Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen), sind von dieser Regelung nicht betroffen.
- Verlängerung der befristeten Steuerbegünstigung für Mineralöle, die zum Beheizen von Gewächshäusern oder geschlossenen Kulturräumen verwendet werden, bis zum 31. Dezember 2004. Bisher galt eine Befristung bis zum 31. Dezember 2002.
- Verlängerung der Steuerermäßigung für Erdgas, das als Kraftstoff in Fahrzeugen Verwendung findet, wird bis Ende des Jahres 2020. Bisher galt eine Befristung bis zum 31. Dezember 2009.
Kurzmerkblatt
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Dr. Uwe
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