14. März - wichtiges Datum für Unternehmen
12.02.1999
Für Unternehmen, die Anträge auf Errichtung oder
wesentliche Änderung von Anlagen stellen wollen, kann der 14.
März 1999 ein wichtiges Datum darstellen. Dies hat die Industrie
und Handelskammer des Saarlandes mitgeteilt.
Nach diesem Datum sei die geänderte EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden. Diese sehe eine Einzelfalluntersuchung darüber vor, ob für ein Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Unternehmen, die noch vor dem 14. März 1999 einen Antrag auf Genehmigung oder Änderung einer Anlage stellten, würden noch nach altem Recht behandelt. Es sei sinnvoll, das Genehmigungsverfahren durch einen notfalls unvollständigen Antrag vor diesem Termin einzuleiten. In diesen Fällen würden die EG-Richtlinie von 1995 und das geltende Umweltverträglichkeitsgesetz angewandt. Das Wirksamwerden der EG-Richtlinie ergebe sich aus dem Umstand, daß die Bundesregierung die notwendige Umsetzung in bundesdeutsches Recht noch nicht vorgenommen habe.
Nach diesem Datum sei die geänderte EG-Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung anzuwenden. Diese sehe eine Einzelfalluntersuchung darüber vor, ob für ein Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Unternehmen, die noch vor dem 14. März 1999 einen Antrag auf Genehmigung oder Änderung einer Anlage stellten, würden noch nach altem Recht behandelt. Es sei sinnvoll, das Genehmigungsverfahren durch einen notfalls unvollständigen Antrag vor diesem Termin einzuleiten. In diesen Fällen würden die EG-Richtlinie von 1995 und das geltende Umweltverträglichkeitsgesetz angewandt. Das Wirksamwerden der EG-Richtlinie ergebe sich aus dem Umstand, daß die Bundesregierung die notwendige Umsetzung in bundesdeutsches Recht noch nicht vorgenommen habe.