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Abgabepflicht für Hersteller, Importeure und Händler von Computern und Drucker
09.07.2014
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 02.07.2014 entschieden, dass bis zum Jahresende 2007 nachträglich eine Vergütung für Computer und Drucker an die Verwertungsgesellschaft Wort zu zahlen sind. Hintergrund der Entscheidung: Mit einem Personalcomputer können nicht nur Filme und Musik, sondern auch „stehende Texte und Bilder“ übertragen werden. Damit liegt eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechts vor. Es kommt nicht darauf an, ob über einen Scanner die Texte als bleibende Texte hinterlegt werden. In welcher Höhe die nachträgliche Abgabe fällig wird, entscheiden die Vorinstanzen. Die VG Wort hatte für jeden verkauften Computer 30,00 € gefordert. Abzuwarten bleibt, ob die Vorinstanzen sich dieser Auffassung anschließen.