© vege - Fotolia.com
Achtung Immobilienmakler: Falsche Abmahnung wegen Internet-Impressum
21.01.2011
Zurzeit kursieren Abmahnungen gegen Immobilienmakler, die sich auf das angeblich falsche Impressum des Immobilienmaklers im Internet stützen. Im Ergebnis sind die Abmahnungen falsch. Es wird behauptet, dass über die Angaben eines Diensteanbieters nach dem Telemediengesetz hinaus auch zwingend im Impressum die Kundeninformationen des Immobilienmaklers nach der Dienstleistungsinformationsverordnung anzugeben sind. Dies ist falsch. Das Telemediengesetz regelt die Informationspflichten des Immobilienmaklers im Internet. Danach müssen weder die Berufshaftpflicht noch die Vermögensschadensversicherung im Impressum angegeben werden. Davon zu trennen sind die Informationen nach der Dienstleistungsinformationsverordnung. Diese geben zwar weitere Informationspflichten vor, sind jedoch im Internet im Impressum nicht zwingend aufzuführen. Der nach dem Telemediengesetz erforderliche Inhalt eines Impressums können Sie unserem Infoblatt „Anbieterkennzeichnung bei einer Firmenhomepage - Impressum“ entnehmen.