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Achtung Versicherungsvermittler: An das Ende der Übergangsfrist denken!

IHK erinnert an Registrierungspflicht

22.07.2008

Versicherungsvermittler benötigen seit Ende Mai 2007 grundsätzlich eine Gewerbeerlaubnis und müssen in das Register für Versicherungsvermittler eingetragen sein. Dazu müssen sie ihre persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und ihre Sachkunde nachweisen. Von den rund 3.100 betroffenen Versicherungsvermittlern im Saarland sind bisher erst 2.400 im Vermittlerregister eingetragen. Die Pflicht zur Eintragung in das Register besteht zudem für rund 1.300 Kfz-Händler, die in der Regel produktbezogene Versicherungen vertreiben. Darauf hat die IHK Saarland hingewiesen.

Für den Eintrag ins Versicherungsvermittlerregister hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist eingeräumt, die am 31. Dezember dieses Jahres endet. Danach müssen alle von der Neuregelung betroffenen Unternehmen eine Erlaubnis oder eine Erlaubnisbefreiung besitzen und ins Register eingetragen sein. „Hier ist besonders zu beachten“, so Heike Cloß, zuständige IHK-Geschäftsführerin, „dass auch der Sachkundenachweis über die sog. „Alte-Hasen-Regelung“ nur noch bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen kann. Danach genügt nicht mehr die ununterbrochene einschlägige Tätigkeit als Versicherungsvermittler seit September 2000. Vielmehr muss der Vermittler dann entweder eine bestimmte Ausbildung oder Fortbildung nachweisen oder eine Sachkundeprüfung erfolgreich abgelegt haben.“ Die Antragsformulare finden Sie hier.