Adressbuchschwindler unter neuer Flagge
Auch saarländische Unternehmen betroffen
11.08.2003
Betrüger in der Urlaubszeit besonders aktiv
Die IHK rät allen Unternehmen, Rechnungen von Adressbuchverlagen und amtlich aufgemachte Rechnungen mit nahem Zahlungsziel besonders gründlich zu lesen. Vor allem während der Urlaubszeit werden immer wieder solche als Rechnung oder Gebührenbescheide aufgemachte Schreiben versandt und in dann unterbesetzten Buchhaltungen ohne eingehende Prüfung beglichen. Eine rechtzeitige Information der Mitarbeiter kann hier viel Geld sparen.
Falls Unternehmen bereits versehentlich überwiesen haben, sollten sie die Überweisung bei der eigenen Bank stornieren. Ist dies nicht mehr möglich, kann der Vertrag per Anschreiben wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Gleichzeitig empfiehlt es sich, den Telefonbuchverlag unter Fristsetzung aufzufordern, den bereits geleisteten Betrag zurück zu erstatten. Spätestens wenn dies verweigert wird oder keine Reaktion erfolgt, bietet sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes an.
Weitere Informationen:
Heike Cloß
(06 81)
95 20-6 00