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Kennzahl: 17.15970

Aktive/Passive Veredelung: Elektron. Standardinformationsaustausch (INF) seit Anfang 2021 auch mit FI, BE, NL, SI

13.01.2021

Mit unserer Meldung vom 10.06.2020 hatten wir darüber informiert, dass ab dem 01.06.2020 der Informationsaustausch bzgl. zu erhebender Abgaben im Zusammenhang mit aktiven oder passiven Veredelungsverfahren (AV, PV) ausschließlich elektronisch erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt sollte der Informationsaustausch nicht länger mittels Informationsblättern INF in Papier möglich sein.

In Deutschland ist das elektronischen System INF zum Stichtag 1. Juni 2020 in Betrieb genommen worden. Die Generalzolldirektion (GZD) hat am 6. Januar 2021 mitgeteilt, dass nunmehr auch Finnland, Belgien, die Niederlande und Slowenien das elektronische System INF in ihren Staaten anwenden, nachdem dort die technische Umsetzung zunächst noch nicht abgeschlossen war. Das bedeutet einerseits, dass in diesen Staaten nun ebenfalls keine Papier-Vordrucke INF mehr ausgestellt und verwendet werden. Andererseits können Zollstellen in diesen Staaten nun auf INF im elektronischen System zugreifen und z. B. einen Ausgang von Waren aus der EU im elektronischen System INF bestätigen. Folglich ist auch die ausschließliche Verwendung von Papier-Vordrucken INF in Deutschland bei Beteiligung dieser vier Staaten nicht länger möglich.
Die GZD weist darauf hin, dass Nachfragen an die Zollbehörden der Niederlande hinsichtlich fehlender Ausgangsbestätigungen im elektronischen System INF an folgende Kontaktadressen gerichtet werden können:
Für die Zuordnung des Ausfuhrvorgangs sollte
  • die Nummer des INF,
  • die Nummer der Ausfuhranmeldung sowie
  • das Datum des Ausgangs
angegeben werden.