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Aktuelles zur Gewerbeauskunft-Zentrale
11.07.2011
Obwohl dem Adressbuchverlag „Gewerbeauskunft-Zentrale” (kurz GWE) mit Urteil vom 15. April 2011 vom Landgericht Düsseldorf bescheinigt wurde, dass die so genannten "Offerten" rechtswidrig sind, verschickt das Unternehmen seit Juli wieder verstärkt Mahnbriefe, wobei ein aktuelles Urteil des Amtsgericht Köln beigefügt ist. Auch viele saarländische Unternehmen erhalten zur Zeit diese Post. Das aktuelle Urteil wurde von der GWE ohne mündliche Verhandlung erwirkt. Es bescheinigt dem Unternehmen, dass die Verträge rechtskonform entstanden seien. Aber: das Amtsgericht Köln hat sich nicht mit den Argumenten hinsichtlich der Irreführung des Landgerichts Düsseldorf auseinandergesetzt und die Anfechtungsgründe verneint. Die Entscheidung des Amtsgerichts Köln hat keinerlei Bindungswirkung für andere Fälle. Nicht alle Gerichte teilen in vergleichbaren Fällen die Auffassung des Amtsgerichts Köln.
Wie auch die vorhergegangenen Mahnungen vom Rechtsanwalt des Unternehmens, Herrn Burkhard Joepchen räumen die aktuellen Schreiben sehr kurze Zahlungsfristen ein. Zu dem Düsseldorfer Urteil gegen GWE kam es, weil die GWE massenhaft ein amtlich gestaltetes Formular an Firmen verschickte und um Überprüfung der Unternehmensdaten und gegebenenfalls um deren Korrektur bat. In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches oder amtliches Verzeichnis, schickten viele Unternehmen den Vordruck ausgefüllt zurück und erhielten dann eine Rechnung über rund 900 Euro.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW wurden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Am 15. April 2011 hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig. Inzwischen hat GWE Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über die Erfolgsaussichten der Klage kann man derzeit nur spekulieren.
Die IHK Saarland rät betroffenen Unternehmern, sich trotz des Kölner Urteils weiterhin nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf ist als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung in der Berufungsinstanz ergangen ist.
Stand Juli 2011
Wie auch die vorhergegangenen Mahnungen vom Rechtsanwalt des Unternehmens, Herrn Burkhard Joepchen räumen die aktuellen Schreiben sehr kurze Zahlungsfristen ein. Zu dem Düsseldorfer Urteil gegen GWE kam es, weil die GWE massenhaft ein amtlich gestaltetes Formular an Firmen verschickte und um Überprüfung der Unternehmensdaten und gegebenenfalls um deren Korrektur bat. In der Annahme, es handele sich um ein öffentliches oder amtliches Verzeichnis, schickten viele Unternehmen den Vordruck ausgefüllt zurück und erhielten dann eine Rechnung über rund 900 Euro.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW wurden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.
Am 15. April 2011 hat das Landgericht Düsseldorf das Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Damit sind die so genannten "Offerten" der Gewerbeauskunft-Zentrale rechtswidrig. Inzwischen hat GWE Berufung gegen das Urteil eingelegt. Über die Erfolgsaussichten der Klage kann man derzeit nur spekulieren.
Die IHK Saarland rät betroffenen Unternehmern, sich trotz des Kölner Urteils weiterhin nicht zur Zahlung nötigen zu lassen. Denn das Urteil des LG Düsseldorf ist als maßgeblich zu betrachten, solange keine endgültige rechtskräftige Entscheidung in der Berufungsinstanz ergangen ist.
Stand Juli 2011