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Kennzahl: 17.19331

Algerien - Einfuhrlieferungen über die Incoterms® „FOB“ und weitere Incoterms® möglich

04.03.2026

Nach der offiziellen Mitteilung der Algerischen Vereinigung der Banken und Finanzinstitute (ABEF), wurde die vorübergehende Regelung hinsichtlich der Verwendung von Incoterms® inklusive Fracht (z. B. CFR, CPT etc.) bis zum 30. Juni 2026 verlängert.

Wichtig ist dabei folgende Klarstellung:
  1. Das bedeutet, dass Maritime Incoterms® wie CFR, CPT usw. bis zu diesem Datum weiterhin dieser vorübergehenden Maßnahme unterliegen.
  2. FOB ist ein reiner See-Incoterm® und kann ausschließlich für Seefracht angewendet werden. Für Luftfrachtsendungen ist stattdessen der Incoterm® FCA (Free Carrier) zu verwenden, da dieser zur Gruppe der multimodalen Incoterms gehört.
Zur besseren Einordnung:

Maritime Incoterms (nur Seefracht):
  • FAS – FOB – CFR – CIF
Multimodale Incoterms (für Luft-, Straßen-, Schienen-, See- oder kombinierten Transport):
  • EXW – FCA – CPT – CIP – DAP – DPU – DDP
Exporte nach Algerien können somit selbstverständlich weiterhin per Luftfracht erfolgen, unter Verwendung des sachlich korrekten Incoterms (z. B. FCA).