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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die IHK Saarland ist bemüht, ihre Website https://www.saarland.ihk.de im Einklang mit dem Saarländisches Behindertengleichstellungsgesetz (SBGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen. 
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.saarland.ihk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit BITV 2.0 vereinbar. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente zum Download
    Unsere PDF-Dokumente sind zum Teil nicht barrierefrei oder barrierearm zur Verfügung gestellt. Bei neu erscheinenden PDF-Dokumenten zum Download bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

    Falls Sie eine bestimmte PDF-Datei benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@saarland.ihk.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse / postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

  • Publikationen
    Die Online-Ausgaben der IHK-Zeitschrift sind nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt. Bei neu erscheinenden Publikationen bemühen wir uns, künftig zeitnah eine barrierefreie Version zur Verfügung zu stellen.

    Falls Sie bestimmte Fachpublikationen Pressemeldungen benötigen, die noch nicht barrierefrei zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne unter info@saarland.ihk.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Datei benötigen und an welche E-Mail-Adresse/postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen.

  • Inhalte von Dritten, die von der betreffenden öffentlichen Stelle weder finanziert noch entwickelt werden noch deren Kontrolle unterliegen.

Unverhältnismäßige Belastung

Unsere eingebetteten Videos sind veröffentlicht in der Video-Plattform YouTube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir planen zeitnah anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.01.2026 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@saarland.ihk.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@saarland.ihk.de einholen.
Gerne können Sie uns Ihre Nachricht auch über das Kontaktformular senden.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben.

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.

1. Januar 2026