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Verfassungsbeschwerden der IHK-Verweigerer nicht angenommen
IHK begrüßt BVG-Urteil zur Pflichtmitgliedschaft

18.01.2002

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern bestätigt die Auffassung der IHK Saarland, dass eine objektive und effektive Vertretung der Unternehmensinteressen gegenüber Politik und Öffentlichkeit ohne Pflichtmitgliedschaft nicht vorstellbar ist. „Unsere IHK geht seit Jahren offensiv auf ihre Mitgliedsunternehmen zu. Sie war mit ihren Initiativen „IHK Regional“ und „KennLernTage“ Vorbild für andere IHKs in Deutschland“, so IHK-Präsident Dr. Richard Weber. „Diese Initiativen, aber auch unser großes Engagement für die Aufwertung des Wirtschaftsstandortes haben uns in der Wirtschaft eine hohe Akzeptanz gebracht. Als vorbildlich werden auch die gemeinsam mit den Unternehmen erreichten Fortschritte in der beruflichen Ausbildung gesehen.

Dennoch habe es auch im Saarland seit der Anhängigkeit der Verfassungsbeschwerde eine wachsende Zahl von Widersprüchen gegeben. „Dieses Urteil gibt uns die Hoffnung“, so Dr. Richard Weber, „dass wir die nicht unerheblichen Ressourcen, die auch im Saarland für die Bearbeitung von Widersprüchen gebunden waren, jetzt nutzbringender für unsere Mitgliedsunternehmen einsetzen können.“ Die IHK Saarland werde ihren eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. Die bevorstehenden Wahlen zur IHK-Vollversammlung im März böten allen Mitgliedsunternehmen nochmals die Chance, sich zu engagieren und durch ihre Stimmabgabe Einfluss auf die Zusammensetzung des „Parlaments der Wirtschaft“ zu nehmen. Schon bei der Aufstellung der Listen habe sich gezeigt, dass das Interesse an einer aktiven Mitarbeit bei der IHK unter den saarländischen Unternehmen größer sei als bisher: Um die 59 Sitze hätten sich 118 Kandidaten beworben.