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Ankündigung zur Abschaffung der Sperrfristen bei Jahresabschlüssen

03.07.2013

Ab Herbst 2013 wird es nicht mehr möglich sein, eine Sperrfrist bei Einreichung von Jahresabschlüssen für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger zu setzen. Dies teilt der Bundesanzeigerverlag mit. Hintergrund der Sperrfristregelung ist die gesetzliche Vorschrift, dass die gesetzlichen Vertreter von Kapitalgesellschaften den Jahresabschluss beim Bundesanzeiger einzureichen haben. Dies muss unverzüglich nach der Vorlage an die Gesellschafter, jedoch spätestens vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahres, mit dem Bestätigungsvermerk oder dem Vermerk über dessen Versagung geschehen. Mit Hilfe des Sperrvermerks konnte die Veröffentlichung durch den Unternehmer bzw. den Steuerberater das Datum des 12. Monats des Geschäftsjahres, das dem Abschlussstichtag folgt, gesetzt werden. Diese Regelung wird es nun ab Herbst dieses Jahres nicht mehr geben.