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Anschreiben IHK Saarland an Photovoltaik-Anlagen-Betreiber
05.02.2020
Betreiben Sie eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem eigengenutzten Gebäude und verkaufen Sie Ihren Strom an einen Energieversorger? Dann lag bislang aus steuerlicher Sicht eine gewerbliche Tätigkeit vor, die eine IHK-Mitgliedschaft nach sich zieht. Nunmehr hat sich durch das Jahressteuergesetz 2019 diese Sachlage geändert. Für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt Peak sieht das Gesetz eine Befreiung von der Gewerbesteuer vor. Photovoltaik-Anlagen-Betreiber erhalten aktuell Post von der IHK Saarland zur Klärung der eingespeisten Leistung. Mehr Informationen rund um Mitgliedschaft und Beitrag finden Sie auf unserer Homepage unter der Kennzahl 464.