Antidiskriminierungsrichtlinie: IHK kritisiert Einigung der Koalition
10.05.2006
Insbesondere beziehe der Entwurf in das zivilrechtliche Gleichbehandlungsgebot zusätzliche Kriterien ein und weite damit den Anwendungsbereich des Gesetzes aus. Nicht akzeptabel sei auch, dass den Gewerkschaften und Betriebsräten bei Verstoß des Arbeitgebers gegen die arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätze ein eigenständiges Klagerecht eingeräumt werden soll.
Giersch: 'Die wenigen Veränderungen, die der neue Vorschlag gegenüber dem rot-grünen Gesetzentwurf aus dem vergangenem Jahr enthält, erweisen sich als marginal. Positiv ist einzig, dass die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von 6 auf 3 Monate herabgesetzt wurde und der Kontrahierungszwang für Verträge entfällt. Im Übrigen wurden quasi sämtliche Regelungsvorschläge vollständig übernommen. Der Koalitionsvertrag wird zu Lasten der Wirtschaft nicht eingehalten.“
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