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Antidiskriminierungsrichtlinie: IHK kritisiert Einigung der Koalition

10.05.2006

'Wir sind enttäuscht über den von der Koalition verabredeten Kompromiss. Der Koalitionsvertrag sieht generell die 1:1-Umsetzung europäischer Richtlinien vor. Die jetzt erfolgte Einigung geht aber wie der Gesetzentwurf der vergangenen Legislaturperiode deutlich darüber hinaus. Sie belastet die Unternehmen mit unangemessener Regulierung und einem erheblichen Maß an Rechtsunsicherheit.' So kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Volker Giersch den Kompromiss der Großen Koalition zur Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien.

Insbesondere beziehe der Entwurf in das zivilrechtliche Gleichbehandlungsgebot zusätzliche Kriterien ein und weite damit den Anwendungsbereich des Gesetzes aus. Nicht akzeptabel sei auch, dass den Gewerkschaften und Betriebsräten bei Verstoß des Arbeitgebers gegen die arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsätze ein eigenständiges Klagerecht eingeräumt werden soll.

Giersch: 'Die wenigen Veränderungen, die der neue Vorschlag gegenüber dem rot-grünen Gesetzentwurf aus dem vergangenem Jahr enthält, erweisen sich als marginal. Positiv ist einzig, dass die Frist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen von 6 auf 3 Monate herabgesetzt wurde und der Kontrahierungszwang für Verträge entfällt. Im Übrigen wurden quasi sämtliche Regelungsvorschläge vollständig übernommen. Der Koalitionsvertrag wird zu Lasten der Wirtschaft nicht eingehalten.“

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