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Arbeiten an Weihnachten?

17.12.2014

Der erste und zweite Weihnachtsfeiertag sowie Neujahr sind gesetzliche Feiertage. In den meisten Branchen dürfen die Mitarbeiter an diesen Tagen nicht beschäftigt werden. Anders am 24. Dezember und an Silvester. Fallen Sie, wie dieses Jahr, auf einen Wochentag, wird grundsätzlich zu den üblichen Zeiten gearbeitet. Ausnahme: Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sieht etwas anderes vor. Für die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr wird in vielen Branchen Betriebsurlaub angesetzt. Unproblematisch, wenn in einem Unternehmen kein Betriebsrat besteht, ansonsten muss dieser zustimmen.