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Arbeitgeber haftet 30 Jahre für vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge

25.02.2008

Arbeitgeber, die für ihre Mitarbeiter absichtlich keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, müssen diese bis zu 30 Jahre rückwirkend nachzahlen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Dortmund hervor (Az.: 34 R 50/06). In dem zu entscheidenden Fall war bei einer steuerlichen Prüfung eines Unternehmens aufgefallen, dass über einen Zeitraum von 30 Jahren Sozialversicherungsbeiträge in dem Unternehmen für die Mitarbeiter nicht abgeführt wurden. Das betroffene Unternehmen berief sich zwar auf Verjährung, diese lag jedoch nach Auffassung der urteilenden Richter nicht vor. Vielmehr sah es das Gericht als gegeben an, dass das Unternehmen seine sozialversicherungsrechtlichen Pflichten bewusst umgangen habe. Absichtlich vorenthaltene Sozialversicherungsbeiträge verjähren erst nach 30 Jahren, hier greift nicht die kürzere Verjährungsfrist ein.