Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten – jetzt Antrag stellen!
26.02.2010
Das neue saarländische Nichtraucherschutzgesetz sieht für eine Übergangszeit Ausnahmen vom generellen Rauchverbot in Gaststätten vor. Gaststätten, die von den Ausnahmeregelungen profitieren möchten, müssen bis 30. April 2010 einen Antrag beim Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr stellen. Darauf weist die IHK Saarland hin.
Das neue Gesetzt ermöglicht bis zum 1. Dezember 2011 das Rauchen in Gaststätten, wenn
Das neue Gesetzt ermöglicht bis zum 1. Dezember 2011 das Rauchen in Gaststätten, wenn
- abgeschlossene und belüftete Nebenräume eingerichtet wurden, die baulich so wirksam abgetrennt sind, dass davon keine Gesundheitsgefahren für die Gaststättenbesucher in den Nichtraucherräumen ausgehen;
- die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Raucherräumen nicht größer sind als in den Nichtraucherräumen;
- die Einrichtung dieser Raucherräume durch bauliche Veränderungen in der Zeit vom 22. November 2007 bis einschließlich 18. November 2009 erfolgt ist.