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Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED - Angabe des Ursprungslandes in Feld 2 und 4
15.05.2024
Wie der Deutsche Zoll auf seiner Webseite informiert, soll künftig nach Empfehlung der Europäischen Kommission in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten würden entsprechend angepasst.
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten würden entsprechend angepasst.