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Kennzahl: 17.18339

Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED - Angabe des Ursprungslandes in Feld 2 und 4

15.05.2024

Wie der Deutsche Zoll auf seiner Webseite informiert, soll künftig nach Empfehlung der Europäischen Kommission in Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell "Europäische Union" eingetragen werden. Die Europäische Kommission hat die Partnerstaaten entsprechend informiert.
 
Die unter www.zoll.de veröffentlichten Internetseiten würden entsprechend angepasst.