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Kennzahl: 17.9011

Autonome Handelspräferenzen für Pakistan

20.11.2012

Aufgrund der letztjährigen Naturkatastrophe in Pakistan hat die Europäische Kommission in Verbindung mit Artikel 2 und 20 des Zollkodex autonome Handelspräferenzen für einen bestimmen Warenkreis mit präferenziellem Ursprung aus Pakistan für einen Zeitraum vom 15. November 2012 – 31. Dezember 2013 beschlossen. Der definierte Warenkreis ist in den Anhängen der Verordnung 1029/2012 aufgelistet. Die Besonderheiten zum Anmeldeverfahren bei der Einfuhr können aus der Bekanntmachung 5077/12 vom Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) entnommen werden.