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BGH: Internethändler muss dem Verbraucher die Hinsendekosten erstatten

28.07.2010

Nachdem im April diesen Jahres bereits der EuGH entschieden hatte, folgte nun im Juli auch der BGH: Der Verbraucher darf nicht mit den Hinsendekosten belastet werden, wenn er im Onlinehandel von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Im Ausgangsfall ging es um eine Klausel eines Versandhändlers, mit der dem Verbraucher die Kosten der Hinsendung in Höhe von 4,95 € vom Erstattungsbetrag abziehen würde, wenn dieser von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht. Diese Klausel, so entschieden die Richter, war unwirksam und mit dem Widerrufsrecht nicht vereinbar. Die praktische Ausübung dieses Urteils: Bei Waren, die einen Wert von mehr als 40,00 € haben, müssen sich die Onlinehändler darauf einstellen, die Hin- und Rücksendekosten im Falle des ausgeübten Widerrufsrechts zu erstatten. Es müssen alle Kosten ersetzt werden, dazu können auch Zahlungsgebühren im Sinne der Nachnahme zählen.