Bauen in Frankreich - die wichtigsten Unterschiede zwischen deutschem und französischem Baurecht
Gemeinschaftsveranstaltung
Termin:
Donnerstag, 17. Oktober 2013, 18:00 - 20:00 Uhr
Der freie Austausch von Gütern und Dienstleistungen ist im „grenzenlosen“ Europa längst zur Normalität geworden. Dass die Grenzen dennoch keineswegs verschwunden sind, zeigt sich nicht nur an der Sprache, sondern auch an nach wie vor sehr unterschiedlichen Regeln, Vorschriften und Gesetzen.
Das kann gravierende Folgen haben – etwa wenn deutsche Bauunternehmen Aufträge jenseits der Grenzen akquirieren und abwickeln. Welche Rechte und Pflichten haben Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen in Frankreich? Und wo liegen die wichtigsten Unterschiede zwischen deutschem und französischem Rechtssystem?
Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes laden wir Sie herzlich ein.
Unsere beiden Referenten sind ausgewiesene Experten ihres Fachs: Rechtsanwalt Olaf Jaeger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Gessner Rechtsanwälte und Maître Dominique Colbus aus Metz werden Ihnen nicht nur die Grundlagen des deutschen und des französischen privaten Baurechts darlegen, sondern auch ganz konkret Fragen der Rechtswahl, der Anwendbarkeit von technischen Normen oder von Verbraucherschutzrichtlinien ansprechen.
Das kann gravierende Folgen haben – etwa wenn deutsche Bauunternehmen Aufträge jenseits der Grenzen akquirieren und abwickeln. Welche Rechte und Pflichten haben Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen in Frankreich? Und wo liegen die wichtigsten Unterschiede zwischen deutschem und französischem Rechtssystem?
Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes laden wir Sie herzlich ein.
Unsere beiden Referenten sind ausgewiesene Experten ihres Fachs: Rechtsanwalt Olaf Jaeger, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in der Kanzlei Gessner Rechtsanwälte und Maître Dominique Colbus aus Metz werden Ihnen nicht nur die Grundlagen des deutschen und des französischen privaten Baurechts darlegen, sondern auch ganz konkret Fragen der Rechtswahl, der Anwendbarkeit von technischen Normen oder von Verbraucherschutzrichtlinien ansprechen.