© Gina Sanders - Fotolia.com
Bei REACH ist es jetzt fünf vor zwölf
IHK warnt: Vorregistrierung für chemische Stoffe nur vom 1. Juni bis 1. Dezember – bei Fristversäumnis drohen Verbote
14.05.2008
Die IHK Saarland empfiehlt allen betroffenen Unternehmen dringend, die Frist zur Vorregistrierung bei REACH zu nutzen. Am 1. Juni 2008 tritt das neue Chemikalienrecht REACH in die heiße Phase. Dann werden die Anforderungen für die Registrierung von chemischen Stoffen gültig. Wer bestimmte Jahresmengen überschreitet, muss als Hersteller oder Importeur seine Chemikalien registrieren, bevor er sie vermarkten darf. Laut IHK drohen bei Versäumnissen Herstellungs- und Importverbote.
Im Rahmen der Registrierung müssen Unternehmen Daten über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren erheben. Da die Generierung solcher Daten sehr zeit- und kostenintensiv ist, werden den Betrieben hierfür Übergangsfristen eingeräumt. Dies ist insbesondere für kleinere Hersteller interessant, die eine günstigere gemeinsame Registrierung in Konsortien anstreben. In den Genuss der Übergangsfristen kommen jedoch nur die Betriebe, die ihre Stoffe einer Vorregistrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA unterziehen. Die IHK rät deshalb allen betroffenen Firmen, sich an der kostenlosen Vorregistrierung zu beteiligen. Das Zeitfenster hierfür sei aber sehr eng, mahnt die IHK: Es öffnet sich am 1. Juni und schließt sich bereits wieder am 1. Dezember 2008.
Im Falle der Vorregistrierung (nur dann!) gelten folgenden Übergangsfristen für die Registrierung:
Im Rahmen der Registrierung müssen Unternehmen Daten über mögliche Umwelt- und Gesundheitsgefahren erheben. Da die Generierung solcher Daten sehr zeit- und kostenintensiv ist, werden den Betrieben hierfür Übergangsfristen eingeräumt. Dies ist insbesondere für kleinere Hersteller interessant, die eine günstigere gemeinsame Registrierung in Konsortien anstreben. In den Genuss der Übergangsfristen kommen jedoch nur die Betriebe, die ihre Stoffe einer Vorregistrierung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA unterziehen. Die IHK rät deshalb allen betroffenen Firmen, sich an der kostenlosen Vorregistrierung zu beteiligen. Das Zeitfenster hierfür sei aber sehr eng, mahnt die IHK: Es öffnet sich am 1. Juni und schließt sich bereits wieder am 1. Dezember 2008.
Im Falle der Vorregistrierung (nur dann!) gelten folgenden Übergangsfristen für die Registrierung:
- Stoffe über 1.000 Tonnen pro Jahr, besonders gefährliche Stoffe ab 1 Tonne pro Jahr sowie für Wasserorganismen sehr giftige Stoffe ab 100 Tonnen pro Jahr: bis zum 1. Dezember 2010,
- Stoffe über 100 Tonnen pro Jahr: bis zum 1. Juni 2013
- Stoffe über 1 Tonne pro Jahr: bis zum 1. Juni 2018.