Betriebliche Altersvorsorge - arbeits- und steuerrechtliche Gestaltung zur Arbeitnehmerbindung
Termin:
Donnerstag, 02. Juli 2015, 18:00 - 20:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1 - 3
Demografischer Wandel und Fachkräftemangel sind nicht mehr bloß Szenarien und Schlagworte, sondern zunehmende Realität. Vielen Unternehmen droht in den nächsten Jahren aufgrund des Ausscheidens der älteren Mitarbeiter ein zunehmender Fachkräftemangel. Wie kann ein Unternehmen um Fachkräfte werben? Welche Möglichkeiten gibt es, die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden?
Eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung ist die Einrichtung einer „Betriebsrente“. Herr Professor Dr. Stephan Arens, MWW Rechtsanwälte, Bonn/Koblenz, und Herr Dipl.-Volkswirt Günter Menne, SMK Versicherungsmakler AG, Koblenz, werden in einem praxisorientierten Vortrag Begriff und Wesen der betrieblichen Altersvorsorge aufzeigen, wie Versorgungszusagen aufgebaut sind, welche unmittelbaren und mittelbaren Durchführungswege es gibt und wie es um den Insolvenzschutz bestellt ist.
Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung ein und freuen uns auf Ihr Kommen.
Abgerundet wird der Vortrag durch die Aufzeigung der Besonderheiten der Entgeltumwandlung sowie die Haftung des Arbeitgebers und welche Informationen er seinem Mitarbeiter geben muss.
Eine Möglichkeit der Mitarbeiterbindung ist die Einrichtung einer „Betriebsrente“. Herr Professor Dr. Stephan Arens, MWW Rechtsanwälte, Bonn/Koblenz, und Herr Dipl.-Volkswirt Günter Menne, SMK Versicherungsmakler AG, Koblenz, werden in einem praxisorientierten Vortrag Begriff und Wesen der betrieblichen Altersvorsorge aufzeigen, wie Versorgungszusagen aufgebaut sind, welche unmittelbaren und mittelbaren Durchführungswege es gibt und wie es um den Insolvenzschutz bestellt ist.
Wir laden Sie recht herzlich zu unserer unentgeltlichen Veranstaltung ein und freuen uns auf Ihr Kommen.
Abgerundet wird der Vortrag durch die Aufzeigung der Besonderheiten der Entgeltumwandlung sowie die Haftung des Arbeitgebers und welche Informationen er seinem Mitarbeiter geben muss.