Bewachungsgewerbe
Unterrichtung und Sachkundeprüfung laufen gut an
DIHK veröffentlicht Bericht für die Jahre 2003 bis 2005
06.12.2006
Seit drei
Jahren führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) die Unterrichtung und
Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe durch – mit großem Erfolg, wie ein jetzt
vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlichter Bericht
zeigt.
Im Zuge
des Wandels der privaten Sicherheitsdienste zu einem Gewerbe mit bedarfs- und
kundenorientierten Sicherheitskonzepten hatte der Gesetzgeber im Jahr 2003 in
der Gewerbeordnung als Voraussetzung für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe
Unterrichtung und Sachkundeprüfung eingeführt und deren Durchführung der
IHK-Organisation als hoheitliche Aufgabe übertragen.
In einer
Erhebung unter allen 81 IHKs fragte der DIHK jetzt die Erfahrungen der Kammern
mit der Unterrichtung und Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe für die Jahre
2003 bis 2005 ab. Dabei zeigte sich, dass die den IHKs vom Gesetzgeber übertragenen
Prüfungsaufgaben mehr als erfüllt werden konnten. Zugleich lassen sich aufgrund
der bisherigen Praxiserfahrungen erste Empfehlungen zur Optimierung des
rechtlichen Rahmens aussprechen.
Derzeit
führen 52 IHKs Unterrichtungsverfahren und 46 IHKs Sachkundeprüfungen durch.
Insgesamt gab es bei Unterrichtungen 44.917 Teilnehmer, bei Sachkundeprüfungen
35.821 Teilnehmer. Widerspruch gegen die Prüfungsentscheidungen der IHKs legten
nur 62 Teilnehmer ein; zu Verwaltungsgerichtsverfahren kam es bisher nicht.
Diese Zahlen belegen die gute Nachfrageorientierung des Kammerangebots.
Das hohe
Qualitätsniveau der Prüfungen wird durch ein eigenes überregionales Qualitätsmanagement
der IHKs gewährleistet. Mit allgemeinverbindlichen Qualitätsstandards,
Prüferprofilen, Geheimhaltungspflichten und einer strikten Arbeitsteilung
zwischen Prüfungsaufgabenerstellungsgremium und Aufgabenverwaltung durch die
DIHK-Bildungs GmbH wurden gute Erfahrungen gemacht.
Ein
Berichtsexemplar wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur
Verfügung gestellt.