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Bezahlter Urlaub - Unbezahlter Urlaub
13.03.2024
Grundsätzlich haben Mitarbeiter Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen – und das bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Brauchen sie darüber hinaus noch zusätzlich freie Tage, kann der Arbeitgeber frei entscheiden, ob und in welchem Umfang er unbezahlten Urlaub gewähren will. Für den Zeitraum des unbezahlten Urlaubs entsteht kein Erholungsurlaub. Denn: wenn einvernehmlich ein unbezahlter Sonderurlaub genommen wird, werden für dessen Dauer die Hauptleistungspflichten aus dem Arbeitsverhältnis ausgesetzt. Ohne Arbeitspflicht entsteht aber auch kein Anspruch auf Erholungsurlaub.