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Brexit: Französischer Zoll informiert über Vorkehrungsmaßnahmen

01.10.2019

Bei der Veranstaltung in der französischen Botschaft am 26.9. erläuterten Vertreter der französischen Zollverwaltung verschiedene Vorbereitungsmaßnahmen mit Blick auf den näher rückenden Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union. Zum einen wurden 750 zusätzlich Zollbeamte eingestellt. Zum anderen wurden die IT-Kapazitäten deutlich erweitert. So soll das eigens für den Brexit entwickelte „Smart Border“-Konzept eine größtenteils automatisierte, elektronische Zollabfertigung ermöglichen. Dieses System kommt an acht französischen Seehäfen sowie dem Eurotunnel zum Einsatz und gilt für die Zollabfertigung von LKW-Güterverkehr (nicht für den Schienengüterverkehr). Die Zollverwaltung in Frankreich setzt vor allem darauf, dass Zollanmeldungen bis spätestens 1 Stunde vor Ladung der LKW auf Fähren/Euro-Tunnelzüge elektronisch eingereicht werden. Hierzu werden auf Grundlage der Zollanmeldungen über das neu geschaffene IT-Interface „SI Brexit“ Barcodes erstellt, die helfen sollen, das Abfertigungsprozedere gezielt zu steuern. Hauptziel ist es, unter Wahrung der zollrechtlichen Bestimmungen des Unionszollkodex einen möglichst reibungsarmen Abfertigungsverlauf zu gewährleisten.

Hinweis: Das System ist aktuell nur für die Zollabwicklung mit den französischen Hafenbetreibern und Zollstellen konzipiert. Eine Abstimmung mit den britischen Behörden fand bislang nicht statt.