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Bundesanzeiger nur noch elektronisch: Achtung ggf. Gesellschaftssatzungen anpassen
25.07.2012
Der Bundesanzeiger wird nun nur noch in elektronischer Form veröffentlicht. Die Bezeichnung lautet „Bundesanzeiger“. Dementsprechend hat sich auch die Internetadresse geändert: http://www.bundesanzeiger.de. Soweit Gesellschaften in ihren Satzungen noch auf den Begriff „Elektronischen Bundesanzeiger“ verweisen, sollte dieses zur Anpassung vorgemerkt werden. Der Bundesanzeiger bietet einen Newsletter für die neu erschienen Veröffentlichungen im amtlichen Teil des Bundesanzeigers an.