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Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" wird ausgeweitet
14.12.2020
Zum 11. Dezember 2020 wurde die Erste Förderrichtlinie des
Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ seitens des
Bundeministeriums für Arbeit und Soziales sowie seitens des
Bundesministeriums für Bildung Forschung angepasst.
Die vier bekannten Förderlinien werden folgendermaßen erweitert:
Die Bundesagentur für Arbeit stellt alle Unterlagen, als auch Ausfüllhilfen, bereit. Die ausgefüllten Anträge können direkt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit hochgeladen werden. Dort finden Sie auch Kontaktdaten für weitere Rückfragen.
Die vier bekannten Förderlinien werden folgendermaßen erweitert:
- Kleine und Mittlere Ausbildungsbetriebe können künftig mit Ausbildungsprämien und Ausbildungsprämien Plus gefördert werden, wenn sie im Zeitraum von April bis Dezember 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent oder in fünf zusammenhängenden Monaten von durchschnittlich mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr verkraften müssen (bisher: durchschnittlich mindestens 60 Prozent in April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr).
- Die Durchführung von Kurzarbeit wird in Zukunft auch im zweiten Halbjahr 2020 berücksichtigt (bisher: nur erstes Halbjahr 2020).
- Es können nun auch Ausbildungsverträge mit der Ausbildungsprämie und der Ausbildungsprämie Plus gefördert werden, die zwischen dem 24. Juni 2020 und dem 31. Juli 2020 begonnen haben. (vorher: Frühester Beginn war der 01.08.2020)
- Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung zur Vermeidung von Kurzarbeit in der Ausbildung werden bis einschließlich Juni 2021 verlängert (bisher: Laufzeit bis einschließlich Dezember 2020).
- Die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsstelle wegen pandemiebedingter Insolvenz des ursprünglichen Betriebes verloren gegangen ist, wird künftig unabhängig von den Betriebsgrößen mit einer Übernahmeprämie gefördert (bisher: nur, wenn beide Betriebe maximal 249 Mitarbeiter hatten). Solche Übernahmen werden bis zum 30. Juni 2021 gefördert (bisher: bis zum 31. Dezember 2020).
Die Bundesagentur für Arbeit stellt alle Unterlagen, als auch Ausfüllhilfen, bereit. Die ausgefüllten Anträge können direkt auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit hochgeladen werden. Dort finden Sie auch Kontaktdaten für weitere Rückfragen.