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CBAM-Durchführungsverordnung veröffentlicht
08.09.2023
Am 17. August 2023 hat die EU-Kommission die CBAM-
Durchführungsverordnung
mit
Anhängen
veröffentlicht, die die detaillierten Berichtspflichten für den Übergangszeitraum des neuen EU-CO2-Grenzausgleichssystems (
CBAM
) darlegt.
Der Übergangszeitraum beginnt am 01. Oktober 2023 und läuft bis Ende 2025. Die EU-Kommission hat zudem
Leitlinien für EU-Einführer
und
Leitlinien für Nicht-EU-Anlagen
, sowie eine Excel-Vorlage zur CBAM-Kommunikation innerhalb der Lieferkette veröffentlicht
Zusätzlich plant die EU-Kommission ein IT-Tool, das Unternehmen die CBAM-Umsetzung erleichtern soll.
Die EU-Kommission bietet über eine spezielle
Website
außerdem Webinare für einzelne Branchen an und veröffentlicht dazu auch digitale Schulungsmaterialien: Zement (15.09.), Aluminium (21.09.), Düngemittel (26.09.), Elektrizität (28.09.), Wasserstoff (03.10.), Eisen und Stahl (05.10.).