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CE-Kennzeichnungsprozess für Maschinen und Anlagen - Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Gemeinschaftsveranstaltung
Termin:
Mittwoch, 02. April 2014, 10:00 - 15:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
1+2
Maschinen und Anlagen müssen sicher sein - dies ist sowohl aufgrund der Europäischen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vorgegeben, als auch durch das Produktsicherheitsgesetz, das im Dezember 2011 in Kraft trat. Jeder, der Maschinen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie der Schweiz und der Türkei in Verkehr bringt, ist dafür verantwortlich, dass von den Maschinen keine Gefahren ausgehen. Diese Verantwortung trifft sowohl Hersteller wie auch Händler.
Herr Edwin Schmitt, TÜV Rheinland Consulting GmbH, Partner im Enterprise Europe Network, wird Ihnen im Verlaufe des Seminars vorstellen, welche gesetzlichen Vorschriften für Maschinen bestehen und vor allem, welche Schritte unternommen werden müssen, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten. Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Informationsveranstaltung.
Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation der IHK Saarland mit dem Enterprise Europe Network Saarbrücken mit. Bitte melden Sie sich an.
Programm
Herr Edwin Schmitt, TÜV Rheinland Consulting GmbH, Partner im Enterprise Europe Network, wird Ihnen im Verlaufe des Seminars vorstellen, welche gesetzlichen Vorschriften für Maschinen bestehen und vor allem, welche Schritte unternommen werden müssen, um die CE-Kennzeichnung zu erhalten. Wir laden Sie recht herzlich ein zu unserer unentgeltlichen Informationsveranstaltung.
Die Veranstaltung erfolgt in Kooperation der IHK Saarland mit dem Enterprise Europe Network Saarbrücken mit. Bitte melden Sie sich an.
Programm
- Gesetzliche Vorschriften für Maschinen
- Rechtlicher Rahmen für CE-Kennzeichnung
- Anforderungen der EU-RL 2006/42/EG über Maschinen
- Anwendung der EMV-RL 2004/108/EG auf Maschinen
- Ändern, Umbauen, Erweitern von bestehenden Maschinen und verketteten Anlagen
- Recherche der anzuwendenden Normen
- Durchführung der Risiko-/Gefahrenanalyse
- Erstellen der techn. Unterlagen (CE-Nachweisdokumentation)
- Ausfertigung der EG-Konformitäts-/Einbauerklärung
- Erstellen der Richtlinien-konformen Betriebsanleitung/Gebrauchsanweisung
- Kennzeichnen von Maschinen, Teilmaschinen oder Anlagen