CO2-Emissionshandel
IHK Saarland fordert bedarfsgerechte Zuteilung von
Emissionsberechtigungen
05.03.2004
„Die Einführung von handelbaren Emissionszertifikaten sei zwar durchaus ein Schritt in die richtige Richtung. Die Wirtschaft erwarte dazu aber von der Bundesregierung Verteilungsregeln, die nicht zu Wettbewerbsverzerrungen oder zusätzlichen Belastungen einzelner Branchen führe. Der vorliegende Entwurf des NAP lasse dies allein schon durch seine Überreglementierung und seinen unnötigen Bürokratismus befürchten. Bei einer Umsetzung ohne die notwendigen Korrekturen sei daher mit Arbeitsplatzverlusten und Unternehmensverlagerungen ins Ausland zu rechnen.“, so der stv. IHK-Hauptgeschäftsführer Hermann Götzinger.
Anlässlich des entscheidenden Spitzengesprächs der beteiligten Bundesminister Clement und Trittin am heutigen Freitag, 5. März 2004 verweist die IHK nochmals auf folgende Eckpunkte für einen akzeptablen Allokationsplan:
- Ein ausreichendes Emissionsbudget für Industrie und Energiewirtschaft verbunden mit einem Verzicht auf die bislang für die erste Handelsperiode vorgesehene Emissionsminderung („ Erfüllungsfaktor von 1“). Schließlich verlangt auch die EU-Emissionshandelsrichtlinie für diese Periode kein national verbindliches Minderungsziel. Andernfalls würden viele Anlagen nur reduzierte Zuteilungen erhalten, was zusätzliche Kosten und Probleme bei den betroffenen Unternehmen zur Folge hätte.
- Kein Missbrauch des Emissionshandels zur politischen Steuerung des Energiemixes. Die Wirtschaft muss bereits die Belastungen durch die vorzeitigen Kraftwerksstilllegungen infolge des Atomausstiegs und die Mehrkosten (höhere Stromkosten) durch die Förderung erneuerbarer Energien tragen. Im zukünftigen „Drittelmix“ von Gas/Steinkohle/Braunkohle muss der Kohleanteil deshalb größer ausfallen. Der zusätzliche CO2-Minderungsbedarf, der durch den politisch verordneten Atomausstieg entsteht, ist von allen Energieverbrauchern – nicht nur von der Kraftwerkswirtschaft – zu erbringen.
- Kostenlose Zuteilung für Neuanlagen und Anlagenerweiterungen. Diese Zuteilungen dürfen sich keinesfalls an vorgegebenen Benchmarks nach bester verfügbarer Technologie oder emissionsärmstem Brennstoff orientieren; sie müssen brennstoffdifferenziert je nach geplanter Anlage erfolgen. Der Emissionshandel ist kein staatliches Planungsinstrument für eine nationale Steuerung und staatliche Eingriffe in den Energiemix.
- Ein unbürokratisches Verfahren für Anlagenstilllegungen mit eindeutigen Kriterien. Eine Anzeige des Anlagenbetreibers bei der zuständigen Behörde muss dazu ausreichen. Die Übertragung von Emissionsberechtigungen stillgelegter Anlagen auf Neuanlagen sollte ohne Abzüge erfolgen. Überschüssige Zuteilungen sollten in die Reserve fließen.
- Eine ausreichende Reserve für Neuanlagen und Early Actions (Vorleistungen). Sie ist durch Überschüsse aus Anlagenstilllegungen und eine gesonderte Reserve im Rahmen des NAP zu bilden. Als Belohnung für die Klimaschutzvorleistungen der Unternehmen sollten nachgewiesene Early Actions grundsätzlich umfassend bei der Zuteilung berücksichtigt werden.
- Eine Sonderregelung für prozessbedingte Emissionen – etwa in der Stahlindustrie. Der vorgesehene „Erfüllungsfaktor von 1“ ist lediglich ein Minimalkonsens. Besser wäre eine komplette Freistellung dieser Emissionen vom Emissionshandel.
Angesichts zahlreicher offener Fragen haben die IHK, das saarländische Wirtschaftsministerium und das Institut für ZukunftsEnergieSysteme (IZES) die betroffenen Unternehmen für den 11. März zu einem erneuten Meinungsaustausch eingeladen.
Weitere Informationen:
Hermann
Götzinger
(06 81)
95 20-4 00