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Cookie-Banner: VG Hannover äußert sich zu Einwilligungen

28.05.2025

Das VG Hannover Urt. v. 19.03.2025, 10 A 5385/22) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie genau ein Einwilligungsbanner ausgestaltet sein muss, um rechtmäßig Cookies auf den Geräten der Nutzer zu speichern zu dürfen.

Das VG hat entschieden, dass wenn es eine Schaltfläche „Alles akzeptieren“ gibt, auch eine gut sichtbare „Alles ablehnen“-Schaltfläche angeboten werden muss. Einwilligungsbanner dürften nicht gezielt zur Abgabe der Einwilligung hinlenken und von der Ablehnung der Cookies abhalten. Andernfalls sind die derart eingeholten Einwilligungen unwirksam, da sie gegen das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz sowie die DSGVO verstoßen.