© Marco2811 - Fotolia.com
Corona-Krise: Stundung bestimmter Steuern (z.B. EUSt) bis 31.03.2021 verlängert
22.12.2020
Wie der Zoll am 18.12.2020 mitgeteilt hat, werden die Erleichterungen für Unternehmen, die durch die COVID-19-Pandemie unmittelbar und erheblich negativ betroffen sind, über den 31.12.2020 hinaus bis zum 31.03.2021 verlängert. Hierzu gehört insbesondere die Möglichkeit der Stundung bestimmter Steuerarten, z.B. der Einfuhrumsatzsteuer, der Energiesteuer, Stromsteuer und bestimmte Verbrauchssteuern. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsverfahren für Steuerstundungen sind auf der Website des deutschen Zolls hierund hierzu finden.