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Corona-Soforthilfe ist nicht pfändbar

09.06.2020

Die Corona-Soforthilfe ist eine zweckgebundene Leistung, welche ausschließlich für die durch die Corona-Pandemie ausgelösten wirtschaftlichen Engpässe genutzt werden soll. Eine Tilgung von Altschulden sei nicht Sinn der Maßnahme. Dies hat das Landgericht Köln für einen Fall in Nordrhein-Westfalen entschieden.
Die Entscheidung finden Sie hier.