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DIHK für deutsche "Limited"

Neue Rechtsform sollte ohne Mindeststammkapital auskommen

06.12.2006

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich dafür aus, für Existenzgründer und andere Kleinunternehmer eine eigene Rechtsform unterhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einzurichten.

 

Dass Bedarf besteht, zeigt der rege Zuspruch, den beispielsweise die Rechtsform der britische "Limited" in den vergangenen Jahren erfahren hat. Besonders verlockend: Während für die Gründung einer GmbH 25.000 Euro Mindeststammkapital aufgebracht werden müssen, ist für die Errichtung einer "Limited" nur ein symbolisches Pfund erforderlich.

 

Teilweise wird geschätzt, dass bis zu 40.000 deutsche Unternehmensgründer eine solche ausländische Billig-GmbH gewählt haben. Allerdings dürfte sich "dieser Weg am Ende nur für die allerwenigsten gelohnt haben", glaubt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Denn: "Der billigen Gründung stehen hohe Folgekosten gegenüber."

 

Die ständige Unsicherheit über den Status des Unternehmens gefährde nicht nur den Gründer, sondern auch seine Geschäftspartner, die ihrerseits die durchaus vorhandenen Möglichkeiten des Gläubigerschutzes im englischen Recht kaum effektiv nutzen könnten.

 

Das Bundesjustizministerium plant derzeit eine Reform des GmbH-Gesetzes, bei der das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden soll. Diese GmbH-Reform wird sehr begrüßt. Parallel sollte aus Sicht des DIHK aber auch die Entwicklung einer alternativen Rechtsform vorangetrieben werden, die komplett ohne Mindeststammkapital auskommt.

 

Wansleben: "Es ist kein Geheimnis, dass man für den Start in viele neue Dienstleistungsberufe keine 25.000 Euro oder auch nur 10.000 Euro braucht, und dass trotzdem der Existenzgründer ein legitimes Interesse an einer Beschränkung seiner Haftung haben kann." Die Trennung des geschäftlichen Vermögens vom Privatvermögen sei im deutschen Rechtssystem immanent und habe nichts mit Missbrauch zu tun. "Diesem legitimen Interesse sollte auch der Gesetzgeber Rechnung tragen."

 

Der DIHK spricht sich deshalb dafür aus, die zahlreichen Vorschläge genau zu prüfen, die für eine solche neue Rechtsform bereits gemacht wurden. Die Palette reicht von der "Unternehmergesellschaft" ohne Mindestkapital bis hin zum "Kaufmann mit beschränkter Haftung".