DIHK für deutsche "Limited"
Neue Rechtsform sollte ohne Mindeststammkapital auskommen
06.12.2006
Der
Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) spricht sich dafür aus, für Existenzgründer
und andere Kleinunternehmer eine eigene Rechtsform unterhalb der Gesellschaft
mit beschränkter Haftung (GmbH) einzurichten.
Dass
Bedarf besteht, zeigt der rege Zuspruch, den beispielsweise die Rechtsform der
britische "Limited" in den vergangenen Jahren erfahren hat. Besonders
verlockend: Während für die Gründung einer GmbH 25.000 Euro Mindeststammkapital
aufgebracht werden müssen, ist für die Errichtung einer "Limited" nur
ein symbolisches Pfund erforderlich.
Teilweise
wird geschätzt, dass bis zu 40.000 deutsche Unternehmensgründer eine solche
ausländische Billig-GmbH gewählt haben. Allerdings dürfte sich "dieser Weg
am Ende nur für die allerwenigsten gelohnt haben", glaubt
DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Denn: "Der billigen Gründung
stehen hohe Folgekosten gegenüber."
Die
ständige Unsicherheit über den Status des Unternehmens gefährde nicht nur den
Gründer, sondern auch seine Geschäftspartner, die ihrerseits die durchaus
vorhandenen Möglichkeiten des Gläubigerschutzes im englischen Recht kaum
effektiv nutzen könnten.
Das
Bundesjustizministerium plant derzeit eine Reform des GmbH-Gesetzes, bei der
das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden soll. Diese GmbH-Reform
wird sehr begrüßt. Parallel sollte aus Sicht des DIHK aber auch die Entwicklung
einer alternativen Rechtsform vorangetrieben werden, die komplett ohne
Mindeststammkapital auskommt.
Wansleben:
"Es ist kein Geheimnis, dass man für den Start in viele neue Dienstleistungsberufe
keine 25.000 Euro oder auch nur 10.000 Euro braucht, und dass trotzdem der
Existenzgründer ein legitimes Interesse an einer Beschränkung seiner Haftung haben
kann." Die Trennung des geschäftlichen Vermögens vom Privatvermögen sei im
deutschen Rechtssystem immanent und habe nichts mit Missbrauch zu tun.
"Diesem legitimen Interesse sollte auch der Gesetzgeber Rechnung tragen."
Der DIHK spricht sich deshalb
dafür aus, die zahlreichen Vorschläge genau zu prüfen, die für eine solche neue
Rechtsform bereits gemacht wurden. Die Palette reicht von der
"Unternehmergesellschaft" ohne Mindestkapital bis hin zum
"Kaufmann mit beschränkter Haftung".