DOZ-Standort Zweibrücken nicht genehmigungsfähig
17.02.1997
Die Errichtung des geplanten Design-Outlet-Zentrums (DOZ)
in Zweibrücken würde gegen die von der rheinland-pfälzischen
Landesregierung selbst formulierten Ziele und Grundsätze von
Raumordnung und Landesplanung verstoßen. Die Industrie- und
Handelskammer des Saarlandes hält deshalb das Vorhaben am
Standort Zweibrücken für nicht genehmigungsfähig. Sie wird sich
hierzu in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem
Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes
äußern.