Aktuelles

Kennzahl: 17.2804

DOZ-Standort Zweibrücken nicht genehmigungsfähig

17.02.1997

Die Errichtung des geplanten Design-Outlet-Zentrums (DOZ) in Zweibrücken würde gegen die von der rheinland-pfälzischen Landesregierung selbst formulierten Ziele und Grundsätze von Raumordnung und Landesplanung verstoßen. Die Industrie- und Handelskammer des Saarlandes hält deshalb das Vorhaben am Standort Zweibrücken für nicht genehmigungsfähig. Sie wird sich hierzu in einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Minister für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes äußern.