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Darf Verkauf auf Ebay vom Hersteller verboten werden?

16.07.2009

Viele Jungunternehmer und Existenzgründer unterhalten einen Onlineshop bei Ebay, in dem sie unter anderem auch hochwertige Markenartikel verkaufen. Bereits seit längerer Zeit existieren unterschiedliche Rechtsmeinungen, ob Hersteller von Markenwaren den Verkauf auf Ebay verbieten dürfen. Das Landgericht Berlin hat im Urteil vom 21.04.2009, Aktenzeichen 16 O 729/07, entschieden, dass ein Hersteller die Belieferung mit einem Produkt nicht ablehnen könne, nur weil der Artikel anschließend über Ebay verkauft wird. Ganz anders entschied nun das OLG München, Aktenzeichen U (K) 4842/08. Dieses Gericht kam zu dem Ergebnis, dass der Hersteller einem Händler den Vertrieb über Ebay untersagen darf. Hintergrund für die Münchner Entscheidung ist die „Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Vertriebsvereinbarungen“ kurz GVO genannt. Sie erlaubt Markenherstellern, deren eigener Marktanteil unter 30 Prozent liegt, den Zwischenhändlern die Art des Verkaufs vorzuschreiben und zwar offline wie online. Früher oder später wird es eine Klärung erst dann geben, wenn der Bundesgerichtshof die Frage entscheidet. Bis dahin ist die Rechtslage für die Shopbetreiber leider unklar.